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   BSG, 31.10.1969 - 2 RU 15/69   

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https://dejure.org/1969,8309
BSG, 31.10.1969 - 2 RU 15/69 (https://dejure.org/1969,8309)
BSG, Entscheidung vom 31.10.1969 - 2 RU 15/69 (https://dejure.org/1969,8309)
BSG, Entscheidung vom 31. Oktober 1969 - 2 RU 15/69 (https://dejure.org/1969,8309)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arbeitsunfall - Verletztes Warzengewebe - Umwandlung in Krebsgeschwulst - Summationseffekt - Wesentliche betriebsbedingte Einwirkung

Papierfundstellen

  • DB 1969, 2284
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BSG, 05.02.1980 - 2 BU 31/79
    und vom 31. Oktober 1969 - 2 RU 15/69 - (SozR.
  • LSG Hamburg, 16.10.2017 - L 2 U 70/13

    Anspruch auf Feststellung eines Arbeitsunfalls in der gesetzlichen

    Bei der Prüfung, ob die bei der Klägerin diagnostizierte komplexe PTBS Folge einer versicherten Tätigkeit als Schülerin ist, hat das SG nicht berücksichtigt, dass dies mangels offensichtlicher Geeignetheit der geringfügigen und vorübergehenden körperlichen Gesundheitserstschäden voraussetzen würde, dass ein einzelner der ca. 50 Vorfälle (auch) einen seelischen Gesundheitserstschaden verursacht hätte, der wiederum im Rahmen der haftungsausfüllenden Kausalität wesentliche Teilursache für das bestehende komplexe Beschwerdebild der Klägerin sein müsste, und dass dies daran scheitert, dass Gesundheitsschäden, die auf mehreren Arbeitsunfällen beruhen, jeweils getrennt zu beurteilen sind (BSG, Urteil vom 19. August 2003 - B 2 U 50/02, HVBG-INFO 2003, 2845) und dass eine schädigende Einwirkung den Tatbestand eines Unfalls nur erfüllt, wenn sie innerhalb eines verhältnismäßig kurzen Zeitraums, höchstens innerhalb einer Arbeitsschicht geschehen ist; die Gesamtheit mehrerer, auf einen längeren Zeitraum als eine Arbeitsschicht verteilter äußerer Einwirkungen erfüllt nicht den Unfallbegriff, sondern kann unfallversicherungsrechtlich nur unter dem Gesichtspunkt einer Berufskrankheit (§ 9 SGB VII) relevant sein; ein Kausalzusammenhang mit einer zeitlich begrenzten Einwirkung im Sinne des § 8 Abs. 1 Satz 2 SGB VII kann nur angenommen werden, wenn sich eine Gewalteinwirkung aus der Gesamtheit wiederholter, in mehreren Arbeitsschichten aufgetretener Gewalteinwirkungen derart hervorhebt, dass sie nicht nur als letzte von mehreren für den Erfolg gleichwertiger Gewalteinwirkungen erscheint (st. Rspr., BSG, Urteile vom 30. Mai 1985 - 2 RU 17/84, SoR 2200 § 548 Nr. 71, vom 31. Oktober 1969 - 2 RU 15/69, SozR Nr. 14 zu § 548 RVO, vom 30. Juli 1965 - 2 RU 57/64, BG 1966, 360 sowie vom 14. März 1958 - 2 RU 48/56, SozR Nr. 10 zu § 542 RVO, Beschlüsse vom 5. Februar 1980 - 2 BU 31/79, HVGBG RdSchr VB 56/80, sowie vom 14. September 1955 - 5 RKn 5/54, SozR RVO § 542 Nr. 6; s.a. Keller in Hauck/Noftz, SGB, Stand 05/15, § 8 SGB VII Rn. 12, 12b; G. Wagner in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VII, 2. Aufl. 2014, Stand: 29. Juni 2017, § 8 Rn. 120; Nehls in Podzun, Der Unfallsachbearbeiter, Stand: 11/12, US 0050).
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